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Anfluginfos / AIP

Betriebszeiten

Zeiten in Weltzeit (UTC)

Sommer:
Dienstag bis Freitag 0800 - Sunset, max. 1600
Samstag, Sonntag, Feiertag 0800 - Sunset, max. 1800

Winter:
Dienstag bis Freitag 0900 - Sunset, max. 1700
Samstag, Sonntag, Feiertag 0900 - Sunset

Nachtflug:
Nachtflug Mittwochs bis Samstag auf Anfrage bis 12 Uhr Lokalzeit des gleichen Tages möglich.

PPR-Anfragen:
während der Betriebszeiten telefonisch an: +49 (0) 6282 / 7419
oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! (24h vorher!)

Wind

60° / 7.0 kt
Daten von: 2024-04-29 16:20:00 UTC

BCMT: 03:24 UTC
SR:   04:00 UTC
SS:   18:38 UTC
ECET: 19:14 UTC

[Alle Angaben ohne Gewähr]

Gebührenordnung

Untenstehend findest du unsere Gebührenordnung, gültig für Gäste, Nichtmitglieder und Charterer. 

(Die Gebührenordnung für aktive Vereinsmitglieder hingegen haben wir im Bereich Verein für dich bereit gestellt)

Bezahlen kannst du bei uns mit den gängigen Kredit- und EC- Karten, besonders möchten wir dir aber die Zahlung über die Aerops-App empfehlen:

NOTAM

Hinweis: Wiedergabe externer Inhalte ohne Gewähr! Kein Anspruch auf Vollständigkeit!

TitelQcodeInhaltBeginnEnde

Flugplatzdaten

DeutschEnglischDaten
Name

Walldürn

Ortskennung
Location Indicator

EDEW

Lage
LOC

49° 34,90' N / 009° 24,13' E
1.4 NM East Walldürn

Höhe
ELEV

1322ft / 403m

GAFOR
54
Piste
Runway
06/24
Länge
Length
730m
Belag
Surface
ASPH
Platzrunde
Traffic Circuit
SE 2100ft
DeutschEnglischDaten
Frequenz
Frequency
channel 131.010
Rufzeichen
Call Sign

Walldürn Radio

Navigationshilfen
Navigation Aids

107° / 36 NM FROM "RID" VOR (112.20 MHz)
039° / 48 NM FROM "KRH" VOR (3115.95)
310° / 42 NM FROM "DKB" DVORTAC (117.80 MHz / Ch 125)

Treibstoff
Fuel

100LL, UL91

Betriebszeiten (UTC)
Hours (UTC)

Summer:
TUE-FRI 0800-SS MAX 1600
SAT,SUN,HOL 0800-SS MAX 1800

Winter:
TUE-FRI 0900-SS MAX 1700
SAT,SUN,HOL 0900-SS OT PPR!

Telefon
Phone

C / PPR: +49 (0) 6282 / 7419
AIS: +49 (0) 69 / 6959600
MET: +49 (0) 69 / 80622615

Anfluginfos

Unser schönes Fluggelände liegt südöstlich der Stadt Walldürn. Es ist eigentlich nicht zu verfehlen.

Bei An - und Abflügen bitte die umliegenden Gemeinden und Höfe umfliegen!

Flugbetriebsordnung

  • 1. Motorflug

    1.1 Bei Anflügen ist spätestens 5 Minuten vor Erreichen des Platzes Sprechfunkverbindung mit der Flugleitung Walldürn (WALLDÜRN INFO) aufzunehmen.

    1.2 Im Flugplatzverkehr ist Hörbereitschaft aufrechtzuerhalten.

    1.3 Motorgetriebene Luftfahrzeuge, benutzen die Südostplatzrunde in der Höhe von 2.100 Fuß (640 Meter) über NN.

    1.4 Solange an der Segelflugstartwinde eine gelbe Warnblinkleuchte in Betrieb ist, darf auf der Landebahn kein anderer Betrieb stattfinden.

  • 2. Segelflug

    2.1 Segelflugzeuge und Motorsegler mit abgestelltem Triebwerk benutzen die Nordwest- Platzrunde.

    2.2 Flugzeugschlepp

    2.2.1 Für Flugzeugschleppzüge gilt Ziffer I sinngemäß.

    2.2.2 Flugzeuge, die mit anhängendem Schleppseil zum Seilabwurf oder zur Landung anfliegen, dürfen die Flughöhe von 1510 Fuß (460 Meter) über NN vor Überfliegen der Flugplatzgrenzen nicht unterschreiten. Nach dem Seilabwurf können die Schleppflugzeuge im Durchstartfalle eine verkürzte Südostplatzrunde fliegen.

    2.3 Windenstart

    2.3.1 Windenstarts dürfen nur durchgeführt werden, wenn sich kein anderes Luftfahrzeug im Startvorgang oder im Endanflug auf die Landebahn befindet und wenn der Windschleppbereich am Boden und in der Luft frei ist.

  • 3. Fallschirmsprungbetrieb

    3.1 Fallschirmsprungbetrieb ist gemäß der bei der Flugleitung vorliegenden besonderen Regelung des Fallschimsprungbetriebs durchzuführen.

  • 4. Überflughöhen

    4.1 Bei Start und Landung ist die vor Schwelle 06 kreuzende Straße in der Mindesthöhe von 1380 Fuß (420 Meter) über NN zu überfliegen.
    Ziffer 2.2.2 bleibt unberührt.

  • 5. Verkehr auf dem Rollfeld

    5.1 Rollverkehr erfolgt auf den Rollflächen oder nach Anweisung der Flugleitungl Luftaufsichtsstelle auf der Hartbelagbahn.

    5.2 Fahrzeuge aller Art und Fußgänger dürfen auf dem Rollfeld nur mit Erlaubnis der Flugleitung/Luftaufsichtsstelle verkehren.

  • 6. Hinweise

    6.1 Die Veröffentlichung im Luftfahrthandbuch VFR auf den Seiten Walldürn 1/2 sind Bestandteil dieser Flugbetriebsregelung.

    6.2 Soweit im vorstehenden nicht anders bestimmt, ist der Segelflugbetrieb nach der Segelflug-Betriebsordnung (SBO) des Deutschen Aero-Club e.V. in der jeweils gültigen Fassung durchzuführen.

  • 7. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten

    Verstöße gegen diese Regelung des Flugplatzverkehrs können nach § 58 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 10 LuftVG i.V.m. § 22 Abs. 1 Nr. 1 und § 43 Nr. 26 LuftVO als Ordnungswidrigkeiten geahndet oder nach § 59 LuftVG als Straftaten verfolgt werden.

  • 8. lnkrafttreten

    Diese Regelung tritt am Tage der Veröffentlichung in den NfL I in Kraft.
    Gleichzeitig wird NfL 1-35/86 aufgehoben.

    Karlsruhe, den 14.09.2006
    Az.: 46-3846.1-l/Walldürn/Bet.
    Regierungspräsidium Karlsruhe
    gez. Hilpp